Termine

Keine Termine in den nächsten drei Monaten.

>vollständiger Terminplan

Kostenklärung

Wortwolke

Gehörlose haben ein Recht auf einen Gebärden­sprach­dolmetscher!

Gehörlose sind in vielen Lebensbereichen von der Kommunikation ausgeschlossen. Es kommt zwischen Gehörlosen und Hörenden oft zu Verständigungsschwierigkeiten. Auch wenn Mitteilungen aufgeschrieben werden, ist eine einwandfreie Verständigung von Hörenden und Gehörlosen nicht garantiert. Der Grund hierfür sind die unterschiedlichen Strukturen und Grammatiken der Deutschen Lautsprache und der Deutschen Gebärdensprache. Durch Missverständnisse z.B. im medizinischen oder beruflichen Bereich ist das persönliche Wohlergehen der Gehörlosen konkret gefährdet.

Nur mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher/innen, die alle Gesprächsinhalte übersetzen, erhalten Gehörlose gleichberechtigt alle Informationen und können sich so aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen.

Wo werden Gebärdenspracholmetscher/innen zum Beispiel eingesetzt?

  • Behördengänge
  • Arbeitsgespräche, Betriebsversammlung
  • Elternabende in Kindergarten, Schule, usw.
  • Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theatervorstellungen)
  • Versammlungen (z.B. Betriebsversammlungen, Elternabende)
  • Schul-, Universitäts-, Fachhochschulbesuche
  • Politische Veranstaltungen
  • Vernehmungen, Zeugenaussagen, etc. bei Polizei oder vor Gericht
  • Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungsbesuche
  • Arzttermine und -gespräche
  • Taufe, Kommunion, Konfirmation, Trauung, Beerdigung
Sie haben Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für Ihre/n Dolmetscher/in? Die DBZ kennt die einschlägigen Gesetze und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sie haben einen Termin bei:

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Schuldnerberatung
  • Versicherungsberatung
  • Bankberatung
  • Beratung beim Steuerberater
  • Eheberatung
  • Erziehungsberatung
und haben keinen Kostenträger für Ihre/n Dolmetscher/in? Bitte wenden Sie sich an die DBZ. Möglicherweise kann die DBZ Ihren Dolmetschereinsatz durch Stiftungsmittel ganz oder teilweise finanzieren.

Öffnungs­zeiten

Die Dolmetscher-Bezirkszentrale Oberbayern ist montags bis freitags ab 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Bitte machen Sie für einen persönlichen Kontakt vorab einen Termin aus.

Bestellen Sie hier direkt Ihren Dolmetscher:

Bestellen!